Welche Rolle spielt die VNO bei der Gestaltung des ÖPNV?
Die VNO setzt keine eigenen Fahrzeuge ein, hält keine Liniengenehmigungen und ist auch kein ÖPNV-Aufgabenträger. Was ist also die VNO? Mit unserem Know-How unterstützen wir seit 1996 unsere Gesellschafter bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben und Pflichten rund um das Thema Nahverkehr – individuell abgestimmt auf die jeweiligen Wünsche und Anforderungen.
Dabei profitieren alle Beteiligten von dem sich daraus ergebenen Gesamtüberblick und dem entstehenden Fachwissen. Gleichzeitig bleibt stets im Fokus, dass Verkehre nicht zwangsläufig an administrativen Grenzen enden. In der Außenwirkung verleiht die VNO jedem Gesellschafter ein ganz besonderes Gewicht – denn gemeinsam lässt sich mehr erreichen.
Wiederkehrende Kernaufgaben ergeben sich aus dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG). In enger Abstimmung mit der betroffenen Landkreisverwaltung erstellen wir in regelmäßigen Abständen die regionalen Nahverkehrspläne und begleiten auf Wunsch den gesamten politischen Prozess bis zu deren Beschluss. Dabei werden stets aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen sowie die spezifischen Anforderungen an die Entwicklungsmöglichkeiten des ÖPNV berücksichtigt. Daneben unterstützen wir die Landkreise auf Wunsch bei der Erstellung von Verwendungsnachweisen gegenüber der Landesnahverkehrsgesellschaft und übernehmen die Aufbereitung und Übertragung von Daten für den im Zweijahresrythmus zu erstellenden ÖPNV-Qualitätsbericht.
Neben dem regelmäßigen Austausch mit unseren Gesellschaftern im direkten Kontakt oder im Rahmen der Gesellschafterversammlung, erstellen wir anlassbezogen Lageberichte und Positionspapiere zu aktuellen ÖPNV-Themen.
Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen in den einzelnen Landkreisen verfügen wir über einen breiten Erfahrungsschatz bezogen auf die geeigneten und anwendbaren Finanzierungsinstrumente. Wir haben schon wettbewerbliche Vergaben und Direktvergaben an interne Betreiber begleitet sowie die Durchführung eigenwirtschaftlicher Linienverkehre durch die Anwendung allgemeiner Vorschriften ermöglicht. Im konkreten Umsetzungsfall stehen uns kompetente Rechtsberater zur Seite. Auch die Abrechnung von Verkehrsverträgen sowie die Überwachung von deren Durchführung gehören zu unseren Aufgaben.
Der Öffentliche Nahverkehr muss sich stetig verändern und anpassen, damit das Angebot den Anforderungen der modernen Gesellschaft entspricht und von den Menschen angenommen wird. Die VNO verfügt über viel Erfahrung bei der Erstellung von Fahrplankonzepten. Die klassischen Schwerpunkte liegen natürlich in der optimalen Verzahnung verschiedener Verkehrsträger des Umweltverbundes und bei der Einrichtung vertakteter Stadt- und Regionalbusverkehre. Denn gerade hier kann der ÖPNV seine Stärken voll ausspielen. Da dies ökologisch wie ökonomisch nicht immer der geeignete Weg ist, gehören auch Rufbuskonzepte und andere bedarfsorientierte Verkehre zu einem modernen ÖPNV.
Das Fahrplanangebot ist dabei jedoch nur ein Baustein von vielen. Zum Abbau von Nutzungshemmnissen streben wir wo immer möglich die Entwicklung und Anwendung transparenter und durchgängiger Beförderungstarife an. Das ist im Spannungsfeld zwischen Einnahmesicherung und Kundenakzeptanz immer wieder eine Herausforderung.
Damit der ÖPNV auch wirklich alle Menschen erreichen kann, müssen die beteiligten Aufgabenträger, Verkehrsunternehmen und Kommunen weiterhin große Anstrengungen bei der Umsetzung weitreichender Barrierefreiheit unternehmen. Die VNO verfolgt stets die aktuelle gesetztliche wie technische Entwicklung und gibt ihren Gesellschaftern sowie betroffenen Kommunen Hilfestellungen bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Erreichen eines barrierefreien Nahverkehrs.